jueves, 17 de marzo de 2011

Das Plagiat des Bundesminister der Verteidigung

Karl-Theodor zu Guttenberg wurde am 28. Oktober 2009 zum Bundesverteidigungsminister ernannt. Verteidigung braucht aber er selbst heutzutage infolge der Erscheinung in den Medien mehrerer Vorwürfe und Anklagen, dass Guttenberg mit seiner Doktordissertation das Urheberrecht verletzt habe. Wegen dieser Anklagen musste schon er sein Entlassungsgesuch einreichen und zwar am 1. März 2011. Am 3. März nahm der Bundespräsident den Entlassungsgesuch an.

Guttenberg hatte 2007 an der Universität Bayreuth und zwar mit der Bestnote „summa cum laude“ bei seiner Dissertation im Bereich Jura promoviert. Seine Promotionsarbeit wurde aber ab Februar 2011 wegen des Plagiats mehrerer Passagen seiner Disseration öffentlich kritiziert. Guttenberg hätte diese Passagen wörtlich ohne Zitate und ohne Quellen aus anderen Publikationen benutzt. Es gibt heutzutage etwa hundert Plagiatsstrafanzeigen im Fall seiner Dissertation. Die Universität Bayreuth hat sofort den Doktortitel Guttenbergs aberkannt.

Im deutschen Urheberrechtsgesetz stellt die „unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“ unter Strafe. Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bekommen die Täter, die gegen diesem Gesetz als schuldig verurteilt werden.

Wichtig ist es auch, dass der ehemalige Doktorvater Verantwortung von sich und von der Universität weggewiesen hat. Die Universität selbst arbeitet gerade an einem entsprechenden Bericht, damit sie ihre eigene Erklärung zu diesem Thema äußern kann. Das Erkennen eines Plagiats ist heutzutage unter Zuhilfenahme von Plagiatsoftware sehr entwickelt, was damals jedoch im Jahr 2006 noch nicht so verfügbar war, besagen die Jura-Professoren der Universität. Mit diesem Bericht will die Universität bestätigen, dass sie auf keinen Fall die Verantwortung des Plagiats hat und dass sie nur ein Opfer der Täuschung Guttenbergs ist.

Sowieso sieht es nicht so zuversichtlich für Guttenberg aus!

Verfasst von Javier Farías

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